ANWEISUNGEN
MAN KANN DIE FOLGENDEN AKTE SUCHEN:
- Aktenzeichen informiert dass, in Bezug auf Fahrzeug für Verstoß der Vorschriften gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt und die Bezahlung ist möglich ohne Verfahrenskosten und Zustellungskosten)
- Protokoll der Zuwiderhandlung die Verletzung wurde per Post oder PEC zugestellt.
- Protokoll wurde per Hand von Polizeibeamter auf der Straße dem Fahrer-Täter festgestellt
NACH SUCHE DES AKTS, WERDEN DIE FOLGENDEN SCHRITTE DURCHGEFÜHRT:
- Die fotografischen Unterlagen im beigefügten Abschnitt für Verletzung von Durchfahrt mit roter Ampel eingesehen werden.
- Übermittlung der Daten des Fahrers Im Fall von Verletzung mit Punktabzug vom Führerschein durchführen.
- Betrag durch system PagoPa bezahlen
WIE FÜLLEN DIE GESUCHTE DATEN AUS
Einfügen:
- Das Datum im Format gg/mm/aaaa, zum Beispiel 01/01/2018
- Protokollsnummer ohne Buchstaben des Protokolls, zum Beispiel Protokollsnummer 999Z, nur Nummer 999 einfügen
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs ohne Leerstellen, zum Beispiel XX012XX
Hinweis: Wenn die Suche negativ ist, hat Akte aus folgenden Gründen noch nicht im System eingegeben:
- Aktenzeichen des Haltensverbots werden innerhalb 3 Tagen registriert; der Betrag in reduziertem Maße kann innerhalb von 15 Tagen von Feststellung bezahlen. Im Falle einer Verletzung für Haltenvsverbot mit Punktabzug vom Führerschein und die Erklärung der Fahrerdaten nicht gleichzeitig mit der Zahlung erfolgt, werden der städtischen Polizei das Protokoll zulasten von Inhaber oder andere verantwortliche mit Verfahrenskosten zustellen.
- Die festgestellte Protokollen auf Straße dem Täter werden innerhalb von drei Tagen registriert; die Friesten für die Bezahlung beginnen zum Zeitpunkt der Festellung; um den Betrag in reduziertem Maße vorgesehen, d.h. 30% weniger als der gesetzlich verordnete Mindestbetrag innerhalb von fünf Tagen (als Zeitplan) bezahlen, wird es empfohlen eine alternativen Zahlungsmethoden in das Protokoll zu verwenden.
Es liegt in der Verantwortung der städtischen Polizei, die Akte so schnell wie möglich einzufügen.
ÜBERMITTLUNG DER DATEN DES FAHRERS
Im fall von Verletzung mit Punktabzug vom Führerschein und der Fahrer wurde nicht identifiziert, muss der Inhaber oder andere verantwortliche (Art. 196 von StVO) des Fahrzeugs übermitteln (auch wenn der Fahrer selbst Eigentümer ist oder andere verantwortlich). Keine Übermittlung der Daten wird gemäß Artikel 126 bis der Straßenverkehrsordnung sanktioniert.
Nach der Suche des Akts ,das Verfahren erlaubt die Eingabe und Übermittlung der Daten des Fahrers des angezeigt Protokolls.
Das Verfahren erfordert:
- Drucken und Scannen der Erklärung unterzeichnet vom Fahrer und vom Halter des Fahrzeugs (oder anderer verantwortlicher)
- Auf Vorder- und Rückseite Fotokopie des Führerscheins des Fahrers müssen Sie der folgende Vermerk einfügen:
"Der/die Unterzeichnete ---- geboren in --- am --- und wohnhaft in--- in der Straße --- erklärt, dass die Fotokopie des folgenden Dokuments mit dem in meinem Besitz befindlichen Original übereinstimmt. UNTERZEICHNUNG”
- die ersten Seite des Protokolls gescannt und unterzeichnet des Fahrers
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist ,wird eine Bestätigung an die E-Mail gesendet, die während die Datenerfassung eingegeben wurde.
Der Halter oder andere verantwortlich, muss die Daten des Fahrers ergänzen. (Auch ohne Führerschein des Fahrers).
Als Alternative ist die Übermittlung wie folgt durchzuführen:
- am Schalter der Polizeibehörde in Via Grandi, 21, von Montag bis Samstag von 08:15 bis 12:15, am Montag, Dienstag und Donnerstag auch von 16:45 bis 17:45
- per Einschreiben an: "Comune di Paderno Dugnano - Via Grandi, 15 – 20037 Paderno Dugnano – Mi –"
- nur per PEC (zertifizierter E-Mail) gesendet an e-mail Adresse: comune.paderno-dugnano@pec.regione.lombardia.it
Die Übermittlung der Daten des Fahrers nach 60 Tagen nach Zustellung des Protokolls ist nicht gültig.